Solarberater

Neueste Erkenntnisse zur Photovoltaik in unserem aktuellen Solarberatungsangebot

Photovoltaik bezeichnet die Technologie zur Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie. Der Begriff “Photovoltaik” setzt sich aus den griechischen Wörtern “phos” (Licht) und “voltaikos” (elektrisch) zusammen. Sie beruht auf dem photovoltaischen Effekt, der erstmals im 19. Jahrhundert entdeckt wurde.

Wenn das Licht auf die Solarzellen trifft, werden Elektronen in Bewegung versetzt, was zu einer Erzeugung von Gleichstrom führt. Durch den Wechselrichter wird dieser Gleichstrom dann in Wechselstrom umgewandelt, der entweder ins Stromnetz eingespeist oder direkt in Gebäuden oder Geräten verwendet wird.

Solarenergie bietet vielfältige Anwendungsmöglichkeiten, da der erzeugte Gleichstrom mithilfe eines Wechselrichters einfach in Wechselstrom umgewandelt werden kann, der dann für elektrische Geräte genutzt werden kann.

Eine weitere Option besteht darin, den erzeugten Strom in Batterien zu speichern, um den Eigenverbrauch erheblich zu steigern. Durch den Einsatz von Batteriespeicherlösungen kann der erzeugte Strom zu Zeiten genutzt werden, in denen er benötigt wird, insbesondere wenn die meisten Haushalte morgens und abends zu Hause sind. Aufgrund des starken Rückgangs der Einspeisevergütung in den letzten Jahren hat die Installation eines Stromspeichers in Verbindung mit der Solaranlage an Attraktivität gewonnen. Dies ermöglicht es, die tagsüber gewonnene Energie zu speichern und sie bei Bedarf sowie während der Nacht zu nutzen.

Wer ist dazu berechtigt, eine Photovoltaikanlage zu errichten?

Im Grundsatz steht es jeder Privatperson und jedem Unternehmen frei, eine Solaranlage oder Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zu erwerben. Die konkrete Realisierung hängt jedoch von den individuellen Wohnverhältnissen ab. Als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses können Sie in der Regel eigenständig diese Entscheidung treffen. Falls Sie jedoch in einer Eigentums- oder Mietwohnung leben, ist die Zustimmung der (Mit-)Eigentümer oder des Vermieters erforderlich.

Die Genehmigung des Eigentümers oder Vermieters ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine mobile Solaranlage für Ihren Balkon installieren möchten. Diese Balkonkraftwerke lassen sich ohne großen Aufwand betreiben. Im Gegensatz dazu erfordern Solaranlagen, die an oder auf Gebäuden angebracht werden, zusätzliche Beachtung technischer und rechtlicher Vorgaben.

Theoretisch könnten Sie die Solarmodule auf dem Dach selbst anbringen. Fachleute raten jedoch ausdrücklich davon ab, da die Hersteller ihre langjährigen Garantien oft von einer fachgerechten Montage abhängig machen. Der Anschluss an die Hauselektrik und das Stromnetz muss ohnehin von einem Elektrofachbetrieb durchgeführt und abgenommen werden.

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